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zu Wissen und Wandel


Was ist eine Behinderung?
 
Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die
 
-  körperliche Funktion,
- geistige Fähigkeit oder
- seelische Gesundheit
 
eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Dies ist in § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) geregelt.

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