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Was ist eine
Behinderung?
Eine Behinderung im Sinne des
Gesetzes liegt vor, wenn die
- körperliche Funktion,
- geistige Fähigkeit oder
- seelische Gesundheit
eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von
dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher seine Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Dies ist in § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) geregelt.
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